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Ihre aktuellen romedia News

04. Juli 2024

WEMAG
Wichtige Informationen

von unserem Produktpartner WEMAG haben wir wichtige Hinweise zur Vertragsübermittlung für Sie.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Kunden, deren Lieferbeginn hinter der Preisgarantie liegt, nicht mehr von WEMAG akzeptiert werden.

Dies bedeutet:

  • Liegt der Liefertermin außerhalb der Preisgarantie erfolgt eine Ablehnung
  • Max. Lieferbeginn = Datum Preisgarantie
Wir bitten Sie, dies zu beachten.
28. Juni 2024

QCELLS
Tarifaktualisierung zu heute

 
wir möchten Sie daran erinnern, dass unser Produktpartner QCELLS zu heute die Tarifnamen der „Q.Energy“-Tarife aktualisiert. Diese tragen ab heute folgende Bezeichnung:
  • Q.ENERGY Spar12 wird zu Q.goClean Ökostrom 12 Basic 
  • Q.ENERGY Eco12 wird zu Q.goClean Ökostrom 12 
  • Q.ENERGY Eco24 wird zu Q.goClean Ökostrom 24 
  • Q.ENERGY Eco24 Komfort Plus wird zu Q.goClean Ökostrom 24 Comfort Plus
  • Q.ENERGY Business Spar12 wird zu Q.goClean Ökostrom Expert 12 Basic
  • Q.ENERGY Business Spar24 wird zu Q.goClean Ökostrom Expert 24 Basic
  • Q.ENERGY Solarstrom12 wird zu Q.goClean Sonnenstrom 12
  • Q.ENERGY Eco24 Komfort wird zu Q.goClean Ökostrom 24 Comfort 
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Zudem wird der Tarif „Eco24Komfort Plus“ zum 28.06. angepasst. Der aktuelle Willkommensbonus wird in den Arbeits- und Grundpreis eingearbeitet, um diese zu reduzieren.

Die aktualisierten Tarife stehen Ihnen ab heute wie gewohnt im Tarifrechner zur Verfügung.


Mitgas
24-Monatstarife ab sofort wieder verfügbar
 
von unserem Produktpartner Mitgas stehen ab sofort auch wieder die 24-Monatstarife zur Verfügung.
 
Die Tarife sowie alle weiteren Informationen stehen Ihnen ab sofort wie gewohnt im Tarifrechner zur Verfügung.
 

LichtBlick
Preissenkung zu heute

unser Produktpartner LichtBlick senkt zu heute, den 28.06. seine Wärmepreise. 
Die neuen Preise stehen Ihnen im Laufe des Tages wie gewohnt im Tarifrechner zur Verfügung.

Aufträge mit Unterschriftsdatum bis einschließlich 27.06. können noch bis zum 01.07. (12:00 Uhr) eingereicht werden.

25. Juni 2024

ExtraGrün

Zum 01.07. neu im Portfolio!
 

im Juli erweitern wir erneut unser Angebot für Sie und dürfen ab dem 01.07. unseren neuen Produktpartner ExtraGrün im Portfolio begrüßen!

ExtraGrün zählt zu den innovativsten Unternehmen der Energiebranche. Da fossile und nukleare Energieträger nur begrenzt verfügbar sind und unserem Klima schaden, strebt ExtraGrün eine nachhaltige und klimaneutrale Zukunft an. Dies wird durch innovative Tarifoptionen erreicht, die umweltverträglichen Ökostrom oder 100 % klimaneutrales Erdgas bieten. Auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Zukunft setzt sich unser neuer Produktpartner für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Versorgung ihrer Kunden ein. Das Unternehmen möchte zeigen, dass saubere und nachhaltige Energie zu fairen Preisen angeboten werden kann.

Ab dem 01.07. stehen Ihnen folgende Strom- und Gastarife zur Verfügung:

  • ExtraGrün Gas 12 Direkt
  • ExtraGrün Gas 24
  • ExtraGrün Gas 24 Direkt
  • ExtraGrün Strom 24
  • ExtraGrün Strom 24 Direkt
Bei den Tarifen handelt es sich ausschließlich um Privatkundentarife mit einer eingeschränkten Preisgarantie.
21. Juni 2024

E.ON

Anpassung der Verbrauchsstaffeln zum 01.07.

 

 

unser Produktpartner E.ON führt zum 01.07. seine Verbrauchsstaffeln im Strom- und Gasbereich zusammen.

Im Bereich Strom waren vorher Verbrauchsstaffeln von „10.000 – 29.999 kWh“ und „30.000 – 100.000 kWh“ verfügbar. Ab dem 01.07. gilt 10.000 – 100.000 kWh.

Im Bereich Gas galt zuvor „40.000-69.999 kWh und „70.000-300.000 kWh“. Ab dem 01.07. gilt „40.000-300.000 kWh“.

Alle weiteren Informationen stehen Ihnen ab dem 01.07. wie gewohnt im Tarifrechner zur Verfügung.
 

EWP
Neuer Tarif ab 21.06.

 

von unserem Produktpartner EWP steht zum 21.06. der neue Tarif „EWP Gas  EchtBerlin/Brandenburg18“ zur Verfügung.
Den neuen Tarif finden Sie ab dem 21.06. wie gewohnt im Tarifrechner.

 


E.VITA
Tarifaktualisierung zum 01.07.

unser Produktpartner E.VITA aktualisiert zum 01.07. aufgrund der Anpassung der Gasspeicherumlage seine Gastarife. Die Preise bleiben unverändert. 
Alle weiteren Informationen stehen Ihnen ab dem 01.07. wie gewohnt im Tarifrechner zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Es gibt keine Nachfrist. 
19. Juni 2024

romedia
Regelung von Neueinzügen

in den letzten Monaten kam es vermehrt zu Vorfällen, bei denen Aufträge unter dem Status „Neueinzug“ eingereicht wurden, obwohl es sich in Wirklichkeit nicht um einen Neueinzug handelte. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass nur Aufträge als Neueinzug eingereicht werden dürfen, die tatsächlich einem entsprechen.

Sollten Auffälligkeiten in der Auftragsübermittlung von Neueinzügen festgestellt werden, kann es erforderlich sein, dass die Meldebescheinigung des Kunden nachträglich angefordert wird. Zusätzlich behalten wir uns das Recht vor, Aufträge Stichprobenartig zu überprüfen, indem wir die Meldebescheinigung anfordern. Sollte keine Meldebescheinigung vorgelegt werden können, kann der Auftrag nicht bearbeitet werden.

Um Zeit und Aufwand zu sparen, empfehlen wir Ihnen daher, die Meldebescheinigung bereits bei der Einreichung des Auftrags zur Qualitätsprüfung beizufügen. Dadurch kann eine schnellere Bearbeitung gewährleistet werden.

Wir bitten Sie, diese Hinweise zukünftig zu beachten.

Ihr romedia-Team


eprimo
Vertriebsstopp zum 19.06.

 

da eprimo zukünftig nicht mehr Teil unseres Portfolios sein wird, wird der Vertrieb aller eprimo-Produkte ab sofort eingestellt.
Aufträge mit Unterschriftsdatum bis einschließlich 19.06. können noch bis zum 21.06. (10:00 Uhr) eingereicht werden.
14. Juni 2024

VATTENFALL
Ab sofort vorübergehender Vertriebsstopp

aufgrund von Betrugsfällen, stehen Ihnen ab sofort bis zur vollständigen Aufklärung, alle Tarife von unseren Produktpartner VATTENFALL temporär nicht zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Es gibt keine Nachfrist.

Sobald die Tarife wieder verfügbar sind, werden wir Sie umgehend informieren.

13. Juni 2024

LichtBlick
Keine Papieraufträge möglich

unser Produktpartner LichtBlick möchte Sie darauf hinweisen, dass ab sofort nur noch digitale/kontaktlose Aufträge akzeptiert werden. Papieraufträge werden nicht länger angenommen! 
Wir bitten Sie, dies zu beachten!
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Vermarktung der Produkte von LichtBlick.
12. Juni 2024

E.ON
Qualitätshinweise

unser Produktpartner E.ON möchte Sie nochmals darauf hinweisen, folgende Qualitätshinweise bei der Akquise zu beachten:
  • genaue Vorstellung gegenüber den Kunden mit Vor- und Nachnamen und genaue Angabe darüber, in wessen Auftrag der Besuch erfolgt 
  • keine Behauptung, dass der Besuch im Auftrag oder als Mitarbeiters eines anderen (örtlichen) Energieversorgers stattfindet 
  • keine Behauptung, dass der Besuch zur Zählerablesung stattfindet 
  • Durchführung einer umfangreichen und korrekten Kundenberatung insbesondere mit der Erklärung, dass es sich um den Abschluss eines neuen Energieliefervertrages handelt 
  • Prüfung aller aufgenommenen Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch den Kunden vor der Unterschrift 
  • Aushändigung des ausgefüllten Flyers „Informationen zu ihrem digitalen Auftrag“ an jeden Kunden, der den Auftrag über die App abschließt oder eine digitale Unterschrift leistet 
  • Aushändigung einer ausgefüllten Auftragskopie an jeden Kunden, der einen Papierauftrag unterschreibt (Kopie für Kunde) 
  • Strikte Einhaltung des Code of Conduct 
 

Als besonderen Hinweis hier noch einmal die Erklärung von Neukunden: 
Neukunden sind Kunden, die aktuell einen anderen Energielieferanten als E.ON haben und die in den letzten sechs Monaten an ihrer Verbrauchsstelle nicht von E.ON versorgt wurden. 

Es gelten folgende Besonderheiten: 

  • Vorschreibefrist: die Vertragsbindung beim aktuellen Lieferanten (Vorversorger) darf max. 12 Monate betragen 
  • Der aktuelle Versorger muss korrekt angegeben werden, im besten Fall mit der Kundennummer 
  • Damit eine Kündigung beim derzeitigen Lieferanten erfolgen kann, müssen alle Kundenangaben mit den derzeitigen Daten übereinstimmen (Datenänderungen können erst im Nachhinein durch den Kunden beim Kundenservice vorgenommen werden) 
  • SEPA-Mandat muss vom Kontoinhaber unterschrieben werden 
  • Wird der Kunde bereits durch E.ON versorgt, darf er nicht als Neukunde aufgenommen werden 
  • Grundsätzlich dürfen keine Neueinzüge aufgenommen werden 
Wir bitten Sie, diese Hinweise zu beachten.

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